Gilt das Kernloch für Hand- und Maschinengewinde gleich?

Ja, für dasselbe metrische Innengewinde gilt derselbe Kernlochdurchmesser. Das Kernloch folgt dem Gewindeprofil, der Nenngröße und der Steigung, nicht der Frage, ob später ein Hand- oder Maschinengewindebohrer verwendet wird.

Der Unterschied liegt am Werkzeug und am Arbeitsablauf. Handgewindebohrer werden oft als Satz mit Vor-, Mittel- und Fertigschneider genutzt. Maschinengewindebohrer sind für maschinelles Schneiden ausgelegt und unterscheiden sich je nach Bauform bei Anschnitt, Spannuten, Spanabfuhr und Schnittdaten. Diese Unterschiede ändern aber nicht den rechnerischen Kernlochdurchmesser für ein gleiches metrisches Regelgewinde.

Der Gewinde-Kernloch-Rechner fragt deshalb nicht nach Hand- oder Maschinengewindebohrer. Er fragt nach Gewindegröße und Verfahren: Gewindeschneiden oder Gewindefurchen. Diese Unterscheidung ist relevant, weil ein Furcher Material verdrängt und ein größeres Kernloch braucht.

Ein Beispiel: M8 hat eine Steigung von 1,25 mm. Beim Schneiden ergibt D - P den Formelwert 6,75 mm; der bevorzugte Bohrer im Referenzdatenbestand ist 6,80 mm. Dieser Wert gilt für das M8-Schneidgewinde, egal ob der Gewindebohrer von Hand oder in der Maschine geführt wird.

Die Details zur Formel, zu D1 und zur Bohrerrundung stehen im Ratgeber Kernlochdurchmesser für Gewinde richtig wählen.

Einordnung

Der Normtext wurde nicht im Volltext eingesehen. Der Rechner unterscheidet bewusst nicht zwischen Hand- und Maschinengewindebohrer, weil das Kernlochmaß davon nicht abhängt. Diese Seite ersetzt keine Schnittdaten- oder Werkzeugempfehlung.

Quellen